Unsere Lehren für die Qualitätssicherung in höchster Präzision
Lehrenprogramm
Einstellringe Einstellscheiben Gutlehrringe Grenzeinstichlehren Grenzlehrdorne Grenzrachenlehre Grenzflachlehren Grenzgewindelehrdorne Gutgewindelehrringe Ausschussgewindelehrringe Gewindelehrdorne Gewindelehrringe Grenzgewindelehrringe Grenznutenlehren Hartmetallprüfstifte Kernlehrdorne Sechskantgrenzlehrdorne Sonderlehren nach Zeichnung Vierkantgrenzlehrdorne Kegellehrdorne Kegellehrhülsen Verzahnungslehren
Unser Lehrenprogramm
Flachpassungslehren
- Grenznutenlehren für Wellen
- Grenznutenlehren für Naben
Kegellehren
- Kegellehrringe
- Kegellehrdorne
Sonderlehren
- nach Kundenzeichnung
- ohne Zeichnung an Werkstück angepasst
Arbeitslehre oder Abnahmelehre?
Lehren für die Qualitätssicherung - Eine kurze Einführung
Eine spezielle Art des Prüfens ist das Lehren. Durch das Lehren wird festgestellt, ob die Grenzen für bestimmte Längen, Winkel oder Formen eines Werkstückes eingehalten werden. Mit Lehren kann der Nutzer auch feststellen in welcher Richtung die Grenzen überschritten werden. Der Betrag der Abweichung wird nicht festgestellt. Ein vollständiges Lehren erfordert zwei Maßverkörperungen, die dem oberen und dem unteren Grenzmaß entsprechen.
Grundlage für die Paarung und Austauschbarkeit von Werkstücken ist das ISO Passungssystem. Passung nennt man die gegenseitigen Spielverhältnisse zweier ineinander geschobener Werkstücke.
Zum Erreichen bestimmter Passungen ist die Einhaltung von Grenzmaßen erforderlich. Ob diese Grenzmaße eingehalten werden, kann in der Fertigung mit Grenzlehren überprüft werden. Eine Grenzlehre ist Träger des Größtmaßes und des Kleinstmaßes des zu prüfenden Werkstückes. Die Herstellungsgenauigkeit der Grenzlehren ist in DIN 7162 festgelegt. Dabei erhält die Gutseite zusätzlich einen Abnutzungswert, wodurch die Nutzungsdauer der Lehre erhöht wird.
Bei der Prüfung mit Grenzlehren sollte beachtet werden, daß sich die Gutseite der Lehre, die möglichst die volle geometrische Form des Werkstückes haben sollte, über die gesamte zu prüfende Länge führen läßt. Dagegen darf die Ausschußseite höchstens anschnäbeln, sich aber nicht in das Werkstück einführen lassen. Um Maßfehler zu vermeiden, gilt für Werkstücke und Lehren eine Bezugstemperatur von 20°
Arbeitslehre - Abnahmelehre - Prüflehre
Lehren werden in folgende 3 Gruppen unterschieden:
Arbeitslehren: Darunter versteht man Lehren, die bei der Anfertigung grenzmaßhaltiger Werkstücke in Werkstatt und Betrieb benutzt werden.
Abnahmelehren: Werden für die Endabnahme der fertigen Werkstücke benutzt. Abnahmelehren werden ohne Abnutzungszuschlag an der Gutseite gefertigt. Um Differenzen zu vermeiden, sollten in der Fertigung nur neue Lehren, bei der Abnahme aber spezielle Abnahmelehren oder gebrauchte Lehren verwendet werden. Diese müssen jedoch noch in der zulässigen Abnutzungsgrenze liegen.
Prüflehren:
Die Prüflehren dienen zur Überprüfung und Kontrolle von Arbeitslehren und Abnahmelehren, welche mit Messmaschinen nur schwierig zu überprüfen sind.
Bez. für Prüflehren
Minimun Maximum „Gutseite neu“ für Eingangskontrolle
„Gutseite abgenutzt“ für Gebrauchskontrolle.
Minimum Maximum „Ausschussseite neu“ für Eingangskontrolle
„Ausschussseite abgenutzt“ für die Gebrauchskontrolle
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